Im Gottesdienst gilt ab sofort 3G

Seit dem 22. November ist für Sachsen eine neue Corona-Notfall-Verordnung in Kraft getreten. Sie führt für Gottesdienste die 3G-Regel ein. Bitte beachten Sie, dass Sie deswegen ab sofort beim Gottesdienstbesuch einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzeigen müssen.

Dabei dürfen Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Beides wird nur in Form eines amtlichen Testzentrum-Zertifikats akzeptiert. Selbsttests können jedoch gerne Vorort unter Aufsicht durchgeführt werden.

Weitere Informationen, auch zu den Regelungen für sonstige Zusammenkünfte in der Pfarrei, finden Sie unten in der Übersicht zu den Ausführungsbestimmung zur Sächsischen Corona-Notfall- Verordnung (22.11.21) für den sächsischen Teil des Bistums Dresden-Meißen.

Allen derzeit Erkrankten die besten Genesungswünsche verbunden mit Gottes Segen!

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