Die Gremien unserer Pfarrei

Aktueller Bericht des OKR Liebfrauen

Sitzung des Ortskirchenrates Leipzig Lindenau am 06.06.2024

Es erfolgte ein Rückblick auf die drei Hochfeste im Mai und Juni dieses Jahres.
Das Philipp-Neri-Fest, mit 30 Jahrfeier Musical „Bogabunda“ wurde als gelungen bewertet.
Das nächste dekanatsweite Fronleichnamsfest am 19.6.2025 ist in unserem Pfarrgebiet auf dem Gelände der Montessori-Schule geplant.
Das Kirchweihfest der Liebfrauenkirche findet am Wochenende 21./22.09.2024 statt.
Am Samstag wird für 18.00 Uhr eine Taizeandacht vorbereitet.
Der Festgottesdienst Sonntag 10.30 Uhr soll als Kindegottesdienst mit Beteiligung des Schülerchores sowie des gemeinsamen Pfarreichores stattfinden.
Im Anschluss sind Kinderprogramm und die Vorstellung der Räumlichkeiten für den vorgesehenen Pfarrsaal unterhalb geplant. Das Kirchenkaffee ist für diesen Tag ins Pfarrhaus verlegt, zusammen mit dem Mitbring-Speise-Buffet. Der Abschluss soll eine Andacht bilden.

Am Sonntag 01.09.2024 ist um 10.30 Uhr der Gottesdienst mit Kinderwortgottesdienst zum Tag der Schöpfung vorgesehen.

Nachfolgendes Statement wurde gemeinsam formuliert:

1. Ausgehend von der Beschlussfassung des OKR bzgl. der Umgestaltung der Taufkapelle in der OKR-Sitzung vom 22.04.2024 sind Diskussionen in der Gemeinde entstanden
2. Der OKR verwahrt sich einstimmig jeder Art von grenzüberschreitenden Verhalten gegenüber seinen Mitgliedern.
3. Es ist jeder eingeladen Themen in den öffentlichen Sitzungen des OKR einzubringen, vorzusprechen und zur Diskussion zu stellen. In der Diskussionskultur ist uns ein wertschätzender Umgang unerlässlich.

Für die weitere Verfahrensweise beim Umgang mit dem Bild für die Taufkapelle wurde folgendes besprochen:
Es wurde beschlossen, dass der Beschluss zur Aufhängung des Bildes der OKR-Sitzung am 22.04.2024 ruht.
Ferner wurde der Beschluss zu nachfolgenden Verfahrensweise zum Bild getroffen:
Die Gemeinde soll im Prozess eingebunden werden und entsprechende Meinungen äußern können, welche als Stimmungsbild für die Entscheidung im OKR dienen.
Das Bild wird provisorisch in der Taufkapelle ab 25.08.2024 aufgestellt.
Bildbegleitenden Informationen werden durch Herrn Hruschka erarbeitet und am Sonntag 1.09.2024 nach dem Gottesdienst per Vortrag den Interessierten der Gemeinde vorgestellt.
Bis nach dem Kirchweihgottesdienst am 22.09.2024 werden die Stimmungsbilder im Briefkasten des OKR gesammelt.
Danach wir im OKR über die weitere Verfahrensweise mit der Gestaltung der Taufkapelle entschieden. Die Problematik soll noch durch den derzeitigen OKR abgeschlossen werden.

Am 04.08.24 im Gottesdienst 10.30 Uhr ist die Verabschiedung des jetzigen Kaplans Kreher und Einführung des neuen Kaplans Kania.

Zusammensetzung des OKR seit dem 15.11.2020

Aktueller Bericht des OKR St. Martin

Sitzung des Ortskirchenrates St. Martin vom 25. April 2024

Am vergangenen Dienstag traf sich der Ortskirchenrat zur regulären Sitzung.

1. Zuerst berichtete Fabian Scheja über seine bisherige Arbeit im freiwilligen sozialen Jahr. Er hat vor allem Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit übernommen und dafür sehr gute Rückmeldungen bekommen. Bis Ende August diesen Jahres wird er uns noch unterstützen.
Die Pfarrei ist bereit, danach wieder jemanden als Nachfolgerin oder Nachfolger für ein Freiwilliges Soziales Jahr zu beschäftigen. Wer Interesse hat, kann sich gerne melden.

2. Die Rückschau auf die Fasten- und Osterzeit fiel sehr zufriedenstellend aus. Die Kreuzwegandachten und der Bibliolog mit Bruder Gotthard wurden gut besucht. Der Palmsonntagsgottesdienst war eine gelungene ökumenische Gemeinschaftsaktion und zur Agape kamen mit ca. 70 Personen und zur Ölbergstunde mit 50 mehr Besucher als bisher.
Für den festlichen Gottesdienst zur Erstkommunion gab es eine gute Resonanz von Eltern und Kindern und nicht zuletzt wurde auch der Frühlingsgottesdienst, den unsere Kindertagesstätte letzten Sonntag gestaltet hat, sehr gelobt. Ein herzliches Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer!

3. Der Mai beginnt mit einer gemeinsamen Maiandacht für die gesamte Pfarrei am 1. Mai 2024 um 18.00 Uhr in Böhlitz-Ehrenberg. Der Ortskirchenrat würde es begrüßen, wenn danach bei uns in St. Martin jeden Mittwoch um 18.00 Uhr eine Andacht stattfinden würde. Erfreulicherweise haben sich für die meisten Termine schon Freiwillige gefunden, die die Andachten leiten. Es sind aber noch nicht alle Termine sicher. Bitte jeweils auf die aktuellen Vermeldungen achten!

4. Schließlich haben wir noch darüber gesprochen, dass Ende Mai bei uns wieder das Philipp-Neri-Fest stattfindet. Dieses Jahr wird am Samstag, den 25.5.2024 abends eine Veranstaltung im Saal stattfinden, in der an das Musical „Bogabunda“ erinnert wird, das vor 30 Jahren zum Katholikentag in Dresden aufgeführt wurde. Darum wird es auch noch beim Festgottesdienst am Sonntag, den 26. Mai 2024 gehen, der um 10.00 Uhr bei uns in St. Martin gefeiert wird. Danach ist wieder ein kleines Programm vorgesehen, das bis zum Nachmittag dauert. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage.

Der Ortskirchenrat von St. Martin

Der Ortskirchenrat von St. Martin

Unser Auftrag

Der Ortskirchenrat unserer Gemeinde St. Martin besteht seit dem 15. November 2020 und ist das Nachfolgegremium des ehemaligen Pfarrgemeinderates.

Zusammensetzung des OKR seit dem 15.11.2020

Aktueller Bericht des OKR St. Hedwig

Kurzprotokoll OKR-Sitzung St. Hedwig/St. Theresia vom 12.06.2024

Nach einem Impuls von Frau Narmann, in dem es um einen interessanten Vergleich des Lebens mit einem Bleistift ging, blickten wir zunächst zurück auf die seit Ostern vergangene Zeit.
Alle Gottesdienste und Veranstaltungen wurden als gelungen empfunden. Ein vorerst nicht lösbares Problem ist die Aufteilung der „Aktiven“ (Chor und Ministranten) auf die Liturgie in der Osternacht und den Festgottesdienst am Sonntag.

Im Hauptteil ging es um die Vorbereitung der 70-Jahr-Feier in St. Hedwig am 17. November.
Eine preiswerte Catering-Firma für das Mittagessen ist gefunden, Geschirr und Gläser können von Grünau genutzt werden. Abholen und Abwaschen sind organisiert. Ebenso werden Getränke gekauft, evtl. auf Kommission.
Frau Schindler bereitet die „Eintrittskarten“ vor, die es ab Mitte September geben soll. Diese dienen dann auch der Ermittlung der erwarteten Gästezahl. Zu dieser Zeit muss auch noch einmal der konkrete Nutzungszeitraum (Schlüsselübergabe, Abstellmöglichkeiten) in der „Eiche“ erfragt werden.
Am Ende des Gottesdienstes sind Grußworte möglich, nach dem Mittagessen ist u.a. eine Diashow mit „historischen“ Bildern geplant.

In einem weiteren Punkt ging es um die Vorbereitung der OKR-Wahlen. Die Kandidaten können 8-4 Wochen vor der Wahl (ebenfalls am 17.11.) aufgestellt werden. Geeignete Kandidaten sollten jedoch schon jetzt wegen einer Mitarbeit angesprochen werden.

Der Bau des Schuppens schreitet voraus. Die Grundplatte ist gepflastert. In den nächsten Wochen erfolgt die Aufstellung. Dachschindeln werden nach dem Urlaub in Absprache mit einem Dach-klempner angebracht.

Termine:
– 02.08., 19:00 Uhr: Sommerkonzert mit „Fiddle-Folk-Family“
– 07.08., 18:00 Uhr: Treffen der Räte der Pfarrei
– 21.08., 18:00 Uhr: ökumen. Grillen im Tabor-Garten
– 25.08., 09:30 Uhr: ökumen. Zeltgottesdienst zum Ortsfest
– 08.09., 15:00 Uhr: Gartenfest, Kuchen mitbringen

Nächste Sitzung am 28.08.2024, 19:00 Uhr

gez. B. Pfitzner

Zusammensetzung des OKR seit dem 15.11.2020

Aktueller Bericht des Pfarreirates

Kurzbericht von der Pfarreiratssitzung am 5. Juni 2024

Am vergangenen Mittwoch hat sich der Pfarreirat von Philipp Neri zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause getroffen.

1. Im Rückblick konnte zunächst festgestellt werden, dass unser diesjähriges Philipp-Neri-Fest und die Vorabendveranstaltung in der Gemeinde sehr gelobt worden sind. Am Samstagabend sind etwa 150 Personen zum Teil von weither gekommen, um sich noch einmal gut gelaunt an das Bogabunda-Musical zu erinnern, das vor 30 Jahren zum Katholikentag in Dresden aufgeführt wurde. Ein besonderes Highlight war am Sonntagmorgen der gemeinsame Auftritt unserer Chöre und Musiker in der Festmesse. Die Zusammenarbeit der Chorleiter hat sehr gut funktioniert und die Wiederaufführung einiger Bogabunda-Lieder hat alle sehr beschwingt. Auch das anschließende Gemeindefest im Garten war dank besten Sommerwetters ein voller Erfolg. Herzlichen Dank an alle Aktiven!

2. Für die Religiöse Kinderwoche in der ersten Ferienwoche haben sich aktuell 42 Kinder und 15 jugendliche sowie 6 erwachsene Helfer angemeldet. Es sind nur noch wenige Plätze frei. Ein Engpass besteht für die am 26. Juni 2024 geplante Kinderwallfahrt nach Kloster Wechselburg. Sie wird mit einem Omnibus durchgeführt und dafür werden noch zusätzliche erwachsene Betreuer gesucht. Es ist sicher auch ein schönes Erlebnis, viele Kinder und Jugendliche aus dem Bistum mit dem Bischof zu erleben. Wer Interesse hat, soll sich bei den Ortskirchenräten oder direkt in der Pfarrei melden.

3. Auf Initiative des Umweltrats wird dieses Jahr am 1. September 2024 um 10.30 Uhr eine festliche Hauptmesse zum Tag der Schöpfung um 10.30 Uhr in der Pfarreikirche. Bitte merken Sie sich diesen Termin schon einmal vor. Es ist eine Dialogpredigt geplant. Die musikalische Begleitung soll möglichst unter Mitwirkung aller Chöre stattfinden und wir versuchen, zeitgleich auch ein Kindergottesdienst anzubieten.

4. Der Pfarreirat hat schließlich über die Frage beraten, ob ein Kunstbeirat für Philipp Neri einberufen wird. Er hat zunächst festgestellt, dass es spätestens seit der Neugründung der Pfarrei Philipp Neri einen Kunstbeirat als offizielles Gremium nicht mehr gibt. Mit der Umstrukturierung sind alle früheren Räte aufgelöst worden. Nach eingehender Diskussion werden mehrheitlich aktuell keine zwingenden Gründe dafür gesehen, einen Kunstbeirat als beratendes Gremium erneut einzuberufen. Dies schließt ehrenamtliches Engagement auf diesem Gebiet freilich nicht aus. Soweit über die künstlerische Ausgestaltung der Taufkapelle in der Liebfrauenkirche diskutiert wird, handelt es sich um ein lokales Anliegen. Es ist es die Aufgabe des Ortskirchenrats der Teilgemeinde Liebfrauen, eine gute Lösung dafür zu finden. Dies sollte von allen Beteiligten konstruktiv begleitet werden.

Unser Auftrag

Der Pfarreirat besteht aus geborenen, aus den von den Ortskirchenräten delegierten und den berufenen Mitgliedern.

Zusammensetzung des Pfarreirates seit dem 01.02.2021

Der Kirchenvorstand informiert!

Der Kirchenvorstand besteht aus sieben Mitgliedern

Name: Vorname: Funktion: Zuständigkeiten im Amt:
Glombitz Andrzej Pfarrer, Vorsitzender des KV
Träger der Gesamtverantwortung
Vertreter der Pfarrei im Bistum
Träger der Gesamtverantwortung
Albrecht Werner Mitglied des KV Rechnungswesen, Planung, Buchführung
Bassl Irmfried Mitglied des KV IT und Finanzen
Breuer Peter Mitglied des KV Personalangelegenheiten, Immobilien
Kochalski Peter 2. Stellvertreter des Vorsitzenden IT, Immobilien
Lamm Eveline 1. Stellvertreterin des Vorsitzenden Personalangelegenheiten, Finanzen,
Protokoll- und Beschlussbuch
Tutte Stephan Mitglied des KV Beziehungspflege zu Stadt-Leipzig und Bistum
Vertragswesen, Nachhaltigkeit

 


Der Kirchenvorstand erfüllt vielfältige Aufgaben für die Pfarrei

• Führung der wirtschaftlichen Geschäfte der Pfarrei (Auf- und Feststellung des jährlichen Wirtschaftsplans, der Jahresrechnung, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Investitionsplans)
• Verantwortung für korrekte Durchführung der Buchhaltung inklusive notwendiger Anweisungen von Rechnungen und Prüfungen der bearbeiteten Vorgänge
• Verantwortung für Personalangelegenheiten wie Stellenplan, Anstellung und Vertragsänderungen
• Aufnahme, Durchführung und Überwachung aller Bauvorhaben, Reparaturvorhaben, Investitionen und dazu notwendiger Verträge
• Erstellung und Nachhaltung eines Liegenschaftskonzepts
• Abschluss und Kündigung von notwendigen Versorgungsverträgen für alle Liegenschaften
• Prüfung der vorgeschriebenen Registratur- und Archivierungsarbeiten
• Verwaltung des Vermögens der Pfarrei, Ausübung von Bankenvollmachten
• Durchführung von Sitzungen mindestens 4 x jährlich und 1 x jährlich mit Pfarreirat
• Dokumentation aller Sitzungsergebnisse im Protokollbuch
• Dokumentation aller Beschlüsse im Beschlussbuch
• Erlass von Gebührenordnungen und Hausordnungen
• Verantwortung für alle Geschäfte der in der Trägerschaft befindlichen Kitas
• Berichts- und Genehmigungspflicht gegenüber dem Bistum
• Beziehungspflege zu Pfarreirat, anderen Pfarreien und der Stadt Leipzig


Der Kirchenvorstand hat Gesetze und Verordnungen zu beachten

• Alle Gesetze und Verordnungen der BRD in der jeweils geltenden Fassung (weltliche Gesetzgebung)
• Bürgerliches Gesetzbuch
• Alle Gesetze und Verordnungen im Handelsrecht, Steuerrecht
• Vertragsrechtsgesetze
• Gesetze und Verordnungen für Bankgeschäfte und Immobilien
• usw.

• Gesetze und Verordnungen des Bistums Dresden-Meißen in der jeweils geltenden Fassung (kirchliche Gesetzgebung)
• Pfarreiverwaltungsgesetz des Bistums Dresden-Meißen
• Barkassenordnung
• Anlageordnung für Bankgeschäfte
• Bauordnung
• Richtlinie zur Durchführung von Jahresabschlüssen, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanzierung und Planung
• Kirchliche Dienstvertragsordnung
• usw.


Der Kirchenvorstand hat sich für seine Arbeit Grundsätze gegeben

1. Die Mitglieder des KV üben ihr Amt mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes aus.
2. Sie haben insbesondere darüber zu wachen, dass das ihrer Sorge anvertraute Vermögen der Pfarrei zweckgemäß und wirtschaftlich verwendet wird.
3. Über ihnen bekannt gewordene Angelegenheiten insbesondere im Hinblick auf Personalangelegenheiten, das Steuergeheimnis (§ 30 AO), das kirchliche Meldewesen und den Datenschutz haben die Mitglieder des KV Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über die Amtszeit hinaus.
4. Der Vorsitzende des KV führt die Korrespondenz des KV.
5. Sämtliche Verhandlungen mit Dritten sind unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips vom Vorsitzenden des KV und einem weiteren Mitglied des KV zu führen.
6. Schriftverkehr mit rechtserheblichen Erklärungen bedarf der Unterschrift des Vorsitzenden und eines weiteren Mitglieds des KV.
7. In Angelegenheiten der Verwaltung und Vertretung, insbesondere bei rechtserheblichen Erklärungen, bedarf es außer bei Geschäften der laufenden Verwaltung der Beratung und Beschlussfassung durch die Mitglieder des KV.
8. Die Genehmigungspflichten gemäß § 47 des Gesetzes der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen sind durch den KV einzuhalten.

 

Zusammensetzung des Kirchenvorstandes seit dem 15.11.2020